Bad Kissingen (vor dem 24. Bad Kissingen ist eine von 11 traditionsreichen europäischen Kurstädten, die als Great Spas of Europe (englisch für: Bedeutende Kurorte Europas) einen Eintrag als UNESCO-Welterbe anstreben. April 1883 Kissingen) ist eine Große Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und liegt im Tal der Fränkischen Saale am südlichen Rand der Vorrhön
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97688
Vorwahlen
0971, 09736
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus, Altenburgerhaus
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ in Garitz, mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Städtebauliche Neuordnung für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße, Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und 22. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Kurgebiet, insbesondere die 6. Änderung für den Bereich Cup Vitalis und Kurhausstraße 17.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sportgelände Reiterswiesen und Grünordnungsplan.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.