April 1883 Kissingen) ist eine Große Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und liegt im Tal der Fränkischen Saale am südlichen Rand der Vorrhön. Bad Kissingen ist eine von 11 traditionsreichen europäischen Kurstädten, die als Great Spas of Europe (englisch für: Bedeutende Kurorte Europas) einen Eintrag als UNESCO-Welterbe anstreben. Der Kurort ist bayerisches Staatsbad, ältester Gradierstandort Europas und hat den ältesten Golfplatz Bayerns (1911)
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97688
Vorwahlen
0971, 09736
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus, Altenburgerhaus
Gemeinde Bad Kissingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ in Garitz, mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Städtebauliche Neuordnung für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße, Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und 22. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Kurgebiet, insbesondere die 6. Änderung für den Bereich Cup Vitalis und Kurhausstraße 17.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sportgelände Reiterswiesen und Grünordnungsplan.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.