Bad Kissingen (vor dem 24. April 1883 Kissingen) ist eine Große Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und liegt im Tal der Fränkischen Saale am südlichen Rand der Vorrhön. Bad Kissingen besitzt das wohl größte Ensemble historischer Kurbauten, die um den Kurgarten, insbesondere unter Ludwig I., im bayerischen Klassizismus errichtet wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97688
Vorwahlen
0971, 09736
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus, Altenburgerhaus
Gemeinde Bad Kissingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ in Garitz, mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Städtebauliche Neuordnung für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße, Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und 22. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Kurgebiet, insbesondere die 6. Änderung für den Bereich Cup Vitalis und Kurhausstraße 17.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sportgelände Reiterswiesen und Grünordnungsplan.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.